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   BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88   

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https://dejure.org/1989,18436
BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88 (https://dejure.org/1989,18436)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1989 - VII B 94/88 (https://dejure.org/1989,18436)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1989 - VII B 94/88 (https://dejure.org/1989,18436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Ablehnungsgesuchs von angeblich befangenen Richtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann zu machen, wenn in der Ablehnung eines Spruchkörpers oder der Gesamtheit der Richter eines Gerichts eine Häufung von Individualablehnungen gesehen werden kann (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36 f.; Gräber /Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 19, m. w. N.).
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88
    "Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit" (§ 42 Abs. 2 ZPO) kann nicht schlechthin gegenüber der Institution "Gericht", sondern nur hinsichtlich der Person des einzelnen zur Entscheidung berufenen Richters gehegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. März 1967 VII R 42/66, BFHE 88, 194, BStBl III 1967, 320, und vom 28. Januar 1986 VII B 118/85, BFH / NV 1986, 415, 416, m. w. N.).
  • BFH, 02.03.1967 - VII R 42/66

    Ablehnung der namentlich nicht einmal genannten Richter eines Senats des

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88
    "Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit" (§ 42 Abs. 2 ZPO) kann nicht schlechthin gegenüber der Institution "Gericht", sondern nur hinsichtlich der Person des einzelnen zur Entscheidung berufenen Richters gehegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. März 1967 VII R 42/66, BFHE 88, 194, BStBl III 1967, 320, und vom 28. Januar 1986 VII B 118/85, BFH / NV 1986, 415, 416, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1980 - 11 B 164/80
    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - VII B 94/88
    Er ist ebenso wie der Fall der zulässigen Ablehnung aller Richter eines Gerichts, die zur Entscheidung eines Nachbarrechtsstreits um den Neubau eines der Verbesserung ihrer Arbeitsplatzsituation dienenden Justizzentrums aufgerufen waren (vgl. Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1980 11 B 164/80, Verwaltungs-Rechtsprechung, 32, 117, 119), einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
  • BFH, 29.01.1993 - XI B 75/92

    Voraussetzungen der Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts oder eines

    Die Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts oder eines Spruchkörpers ohne Darlegung der Gründe, die gegen die Unparteilichkeit des einzelnen Richters oder aller Richter des Gerichts oder Senats sprechen, ist hingegen in aller Regel rechtsmißbräuchlich und daher unzulässig (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; vom 2. Juli 1976 III R 24/74, BFHE 119, 227, BStBl II 1976, 627; Beschluß vom 4. April 1989 VII B 94/88, BFH/NV 1989, 640, jeweils m.w.N.).
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